Umweltfreundlich, sparsam und robust
Mit offizieller CH-Strassenzulassung!
Rechtliches
Wer beim Kauf eines Elektrotrottinetts (Elektroscooters) keinen Fahrzeugausweis ausgehändigt erhält, ersteht ein Gerät, das nicht typengenehmigt und darum nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen zugelassen ist. Unsere Fahrzeuge werden allesamt inklusive CH-Fahrzeugausweis angeboten. Typengenehmigte Elektrotrottinette benötigen eine Nummer wie ein Mofa. Der Lenker muss zudem mindestens einen Führerausweis der Kategorie M (Mofaausweis) besitzen.
Elektro-Trottinetten gelten als Motorfahrräder, wenn sie eine Dauerleistung von höchstens 0,5 kW und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h im reinen Elektroantrieb aufweisen (Art. 175 VTS). Serienmässig hergestellte Motorfahrräder unterstehen der Typengenehmigungspflicht. Es werden nur typengenehmigte Fahrzeuge zugelassen. Eine Typenbefreiung nach der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) ist nicht möglich.Elektro-Trottinetten benötigen einen Fahrzeugausweis und ein gelbes Kontrollschild (14x10 cm) (Art. 90 VZV). Das Kontrollschild ist mit einer Vignette versehen, welche vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum 31. Mai des darauffolgenden Jahres gültig ist. Der Fahrzeugausweis ist stets mitzuführen. Das Führen dieser Fahrzeuge erfordert den Führerausweis für Motorfahrräder (Art. 27 VZV). Dies gilt nicht für Personen die im Besitz eines blauen Führerausweises sind. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre (Art. 28 VZV). Es besteht keine Helmtragpflicht (Art. 3b Abs. 4 Bst. f VRV)
Die Elektrotrottinette, die eine Fahrzeugtypisierung aufweisen (Art. 12 Strassenverkehrsgesetz SVG), erkennt der Käufer an der im Rahmen eingeprägten Genehmigungsnummer (z.B. CM CH 7PA2 04). Zudem erhält der Käufer einen Fahrzeugausweis (analog Mofa). Der Halter des Elektrotrottinetts ist verpflichtet, ein Nummernschild zu lösen (auch hier analog zur Mofa-Nummer) und das Fahrzeug auf der Strasse zu fahren. Ein Elektrotrottinett gehört auf keinen Fall auf das Trottoir und auf andere, den Fussgängern vorbehaltene Flächen.
Der Führer des Elektrotrottinetts muss mindestens im Besitz des Führerausweises Kategorie M sein. Daraus folgt, dass es Jugendlichen unter 14 Jahren in jedem Fall untersagt ist, ein Elektrotrottinett zu lenken.
Es steht den Käufern frei, nicht typengenehmigte Geräte auf privatem Gelände zu benutzen. In diesem Falle warnt das Bundesamt für Strassen jedoch vor Elektrotrottinetten mit nur einer Bremse, die nicht dem nötigen Sicherheitsstandard entsprechen.
Falls Elektrotrottinette ohne Typengenehmigung, ohne Nummernschild oder ohne entsprechen-den Führerausweis auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzt werden, oder falls zugelassene Geräte auf dem Trottoir verwendet werden, wird der Führer mindestens mit einer Busse bestraft und muss allenfalls mit einer Verzeigung rechnen.
Die rechtliche Situation in der Schweiz ist einfach und klar. Alle Vehikel mit Elektromotor (Trottinette, Elektroroller, E-Scooter) müssen in der Schweiz zugelassen (=typengeprüft) sein und dürfen nur mit einem Mofaschild in den Verkehr gebracht werden. Das Mindestalter für Elektroroller beträgt 14 Jahre, benötigt wird eine Mofaprüfung oder ein höherer (Auto, Motorrad, etc.) Führerausweis.
Es besteht keine Helmtragpflicht. Elektroroller fahren auf der Strasse, üblicherweise dort wo auch Velos unterwegs sind. Zugelassene Fahrzeuge erhalten mit der jährlichen Mofavignette eine Haftpflichtversicherung (Pauschalversicherung) und sind somit im Schadensfall gegen Dritte versichert.
Elektroroller ohne Zulassung und Mofa-Schild, sind illegal und nicht haftpflichtversichert. Eine Velovignette an einem Elektroroller ist ebenfalls ungültig und illegal. Im Schadensfall zahlt keine Versicherung, was fatale Folgen hat. Zusätzlich erfolgt ein Strafverfahren gegen den Importeur, den Verkäufer sowie den Fahrer des illegalen Elektrorollers. (Verkaufsklauseln wie: nur auf Privatgrundstücken erlaubt etc. schützen den Verkäufer nicht...)
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